Das Urteil

Der Vorsitzende verkündete
nach geheimer Beratung der Kammer durch Verlesung der Spruchformel, Mitteilung der Gründe unter Anfühgung der Rechtsmittelbelehrung folgenden

Spruch:

Der Betroffene wird in die Gruppe 4 der Mitläufer eingereiht. Als einmalige Zahlung zu Gunsten des Wiedergutmachungsfondes hat er einen Betrag von 50.- RM zu entrichten.

Begründung:

siehe Anlage

Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt. Der Streitwert wird auf 14 750.- Rm festgesetzt.

(Entlastete: Staatskasse)

Der Vorsitzende: Die Protokollführerin
Dr. Rath (Therese Simon)

Die Beisitzer:
(Hilde Frey/KPD) (Nik.Maurer/SPD) (Val. Jüngst/CDU) (A.Brandenburger/LDP)