Spruch:
Der Betroffene wird in die Gruppe 4 der Mitläufer eingereiht. Als einmalige Zahlung zu Gunsten des Wiedergutmachungsfondes hat er einen Betrag von 50.- RM zu entrichten.
Begründung:
siehe Anlage
Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt. Der Streitwert wird auf 14 750.- Rm festgesetzt.
(Entlastete: Staatskasse)
Der Vorsitzende: Die Protokollführerin
Dr. Rath (Therese Simon)
Die Beisitzer:
(Hilde Frey/KPD) (Nik.Maurer/SPD) (Val. Jüngst/CDU) (A.Brandenburger/LDP)