Der öffentliche Kläger beantragte Einreihung in die Gruppe 4 der Mitläufer.
Eine einmalige Sühneleistung in Höhe von 1 000.- RM
Nach der Beweisaufnahme ist eine Eingruppierung in die Gr. II nicht möglich, da der Betr. trotz seiner HJ-Zugehörigkeit von 1934 - 1945 die Seelen der Jugend nicht mit dem Nazigift infizierte, sondern seine Tätigkeit rein künstlerisch ausübte. Den HJ-Dienst minderte er bis zu 1/3 herab. Der Nationale Tam-Tam fand nur statt, wenn der Gauleiter mit seinem Stabe erschien. Dies war nicht ganz zu vermeiden, wie uns der Sachverständige Dr. Keller bestätigt. Eine Nutznießerschaft kommt ebenfalls nicht in Betracht, da der Betr. bereits vor seiner Parteimitgliedschaft zum Professor ernannt worden war, ebenfalls seine Berufung an das Musische Gymnasium vor dieser Zeit liegt. Seine UK-Stellung erfolgte ebenfalls im Zuge einer allgemeinen Verfügung. Somit entfällt Art.7, es bleibt nur eine nominelle Mitgliedgliedschaft übrig.
Der Betroffene der Rechtsbeistand -
beantragte Einreihung in die Gruppe der Entlasteten, zumindest aber eine erhebliche Herabsetzung der Sühneleistung damit dadurch zum Ausdruck gebracht wird, daß der Fall eine Grenzfall, nahe der Gruppe 5 ist.
Zunächst bin ich der Kammer außerordentlich dankbar, daß sie mir Gelegenheit zur Überprüfung der Frage inwieweit der Betr. überhaupt unter Teil A des Anhanges zum Gesetz, Abt. E II, 4 fällt, gegeben hat.
Der Betr. kam erst ganz spät mit der Partei in Berührung. Er war der Leiter eines einmaligen, einzig dastehenden schöpferischen Musik- & Wissenschaftlichen-Institutes für ganz Deutschland.Die Gründung erfolgte zwar erst 1939, ist aber keineswegs ein Verdienst des Nationalsozialismuses, vielmehr stammten die Pläne aus dem Jahre 1928 und sind in einer Schrift des jüdischen Musikpädagogen Prof. Leo Kestenberg, des musischen Referenten Becker der Weimarer Republik,niedergelegt. Der Betr. wurde ohne Befragen an das Gymnasium berufen, er hatte dann Bedingungen gestellt, die ihm restlos Zugesagt wurden und ihm die Möglichkeit gaben sich frei von dem nationalsozialistischen Ungeist als Künstler entfalten zu können. Im gleichen Sinne erfolgte die Erziehung de Jugend, was durch Zeugenaussagen, der Schüler und Lehrerschaft erhärtet wird.