5. Vergebung
Zum Vergeben kann heilsames Vergessen gehören, aber nicht bei Ereignissen, in denen für Menschen eine Vergebung nicht möglich ist.
Vergebung ist in diesem Sinne auch eine Form mit der Vergangenheit umzugehen – mit unserer eigenen und mit der von anderen. Zur Vergebung kann auch eine ganz bestimmte Form des Vergessens gehören. Doch müssen wir hier sehr genau differenzieren, um Missverständnissen vorzubeugen. Es gibt sehr wohl so etwas wie eine heilsame Wirkung von Vergessen. So leuchtet aus der eignen Biographie ein, dass es ein Vorzug ist, vergessen zu können. Andernfalls wären alle erlittenen Schmerzen und Traumatisierungen immerfort präsent. Vergessen ist in diesem Sinne auch ein Bestandteil der Völkerverständigung mit einer politischen Dimension. So ist es beispielsweise im Umgang junger Franzosen und Deutschen oder junger Polen und Deutschen hilfreich, wenn nicht unausgesetzt ein Bewusstsein dafür besteht, dass die Großväter das je andere Land überfallen und besetzt hielten. Doch solches Vergessen ist selbst etwas Gegebenes. Es ereignet sich, es stellt sich ein: Vergessen hat aber in diesem Sinne nichts zu tun mit einem absichtlichen Vergessen, das nach dem Motto ‚Schwamm drüber’ die Vergangenheit zudecken und damit zum Verschwinden bringen möchte. Man müsste paradoxerweise sagen. Im Umgang mit unserer Vergangenheit gilt es die Erinnerung wach zu halten, um ein Vergessen möglich zu machen. Dabei gilt es zu berücksichtigen das es auch Fälle gibt, in denen Menschen nicht und nie vergessen können. Elie Wiesel prägte das Motto: Nie wieder Vergessen. Es steht dafür, dass es Ereignisse gibt, in denen Menschen Vergebung nicht möglich ist.